FAQ-Halter

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Zur Darstellung bzw. dem Herunterladen der Dokumente auf dieser Seite beachtet bitte die Informationen unter   "Nutzungshinweise".
Verwendete Abkürzungen erklären wir im Abkürzungverzeichnis. Bitte beachtet auch unsere weiterführenden Artike im internen Bereich.

Was ist ACAM?

Aircraft Continuing Airworthiness Monitoring (ACAM) ist im Teil M als Anhang I der Verordnung (EG) 2042/2003 verankert. Hierin werden alle nationalen Luftfahrtbehörden in der EU verpflichtet, den Lufttüchtigkeitsstatus der, in den nationalen Luftfahrzeugrollen eingetragenen Luftfahrzeuge zu überwachen. (Verordnung (EG) 2042/2003, M.B.303)
Dies erfolgt anhand von ACAM-Lufttüchtigkeitsüberprüfungen.

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Ab hier wird aktuell überarbeitet - Inhalte zum Teil veraltet

• Wo kann ich die Gebührenordnung einsehen?
Antwort:
Auf unserer Webseite, im internen Kundenbereich, finden ihr die aktuelle Gebührenordnung.
Für den Bereich "intern-Kunden" muss man sich vorher registrieren, einen Account anlegen.

• Was ist eine CAMO+?
(übersetzt- „Organisation zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit“, früher hieß es LTB= Luftfahrttechnischer Betrieb)
Antwort:
Der Camp-Begriff gilt z.Z. nur für Flugzeuge nach EU Recht.

• Warum benötigen wir einen CAMO+ Betrieb?
Antwort:
Deren Existenz und Struktur gibt die EASA vor, viele grundsätzlichen Regelungen/ Erfordernisse wurden aus der Großluftfahrt übernommen und für die nicht kommerzielle Luftfahrt angepasst.
Nur ein Camo+ Betrieb darf die Lufttüchtigkeit für Flugzeuge prüfen.

• Das Luftsport Service-Center Ost GmbH  hat den CAM-Betrieb gegründet. Muss ich mich als Halter  mit meinem Flugzeug anmelden?
Antwort:
Ja, jeder Halter muss sich gegenüber dem Betrieb melden und eine Absichtserklärung ausfüllen.

• Wozu dient diese Absichtserklärung?
Antwort:
Die Absichtserklärung ist in erster Linie eine Registrierung. Weiterhin wird das gültige Instandhaltungsprogramm als Kopie benötigt, es wird ebenfalls registriert und notfalls korrigiert.
Mit der Absichtserklärung ist die Überweisung von 40,-€ zuzüglich 19% MWst. verbunden. Diese dient der Pflege der Daten und Einrichtung der EDV-gestützten Datenbanken und Programme.

• Muss ich mit meinem Flugzeug u. U. weit reisen, bis ich eine CAMO+ gefunden habe, die dieses prüfen darf?
Antwort:
Nein, die Prüfer werden weiterhin in der bekannten Weise eingebunden.

• Grundsätzlich bin ich nach dem 01.04.2009 mit meinem FZ als Halter in der nicht überwachten Umgebung. Wie komme ich in die überwachte Umgebung?
Antwort:
Dazu bieten wir die Webseite mit der überwachten Umgebung an. Wen Sie sich dort mit Ihren Flugzeugen eintragen und einen Vertrag mit der Camo+ abschließen, sind Sie in der überwachten Umgebung!
Der Link zur überwachten Umgebung findet man im internen Kundenbereich unsereres Internetauftritts.
Wenn noch nicht erfolgt, melden registrieren Sie sich bitte.

• Was passiert nach dem 1.4.09, wenn ich kein genehmigtes Instandhaltungsprogramm habe?
Antwort:
Das Flugzeug darf weder fliegen noch nachgeprüft werden. Das IHP ist genauso existenziell wie der Nachprüfschein –neu Lufttüchtigkeitsfolgezeugnis- oder die Versicherung.

• Gibt es noch die Ausnahmeregelung bei Zeitüberschreitung von z.B. Motoren, welche in der Vergangenheit existierten?
Antwort:
Ja, aber nur als Privathalter mit einem individuellen Instandhaltungsprogramm. ( keine Schulung)
Dieses gilt auch für Vereine, die private Flugzeuge betreiben, die nicht zur Schulung genutzt werden.

• Wie kann ich von überwachte/nicht überwachte Umgebung und andersrum wechseln?
Antwort:
Jederzeit als Privathalter möglich. Aus der überwachten Umgebung in der Webseite löschen.
(das "löschen" Button wird gerade eingefügt)
Festlegungen gelten immer ein Jahr, wenn eine Papier mäßige Nachprüfung als Verlängerung des ARC ansteht, es muss bei Wechsel des Status eine physikalische Prüfung gemacht werden.

• Wer stellt den Nachprüfschein - heißt jetzt Lufttüchtigkeitsfolgezeugnis ARC - aus.
Antwort:
Die Ausstellung erfolgt bei einer physikalischen Prüfung durch den Prüfer vor Ort wie bisher, Kopie zur CAMO+, bei Verlängerung nach Papierlage innerhalb der überwachten Umgebung durch die CAMO+ Dessau-Roßlau.
Bei nicht überwachter Umgebung erteilt der Prüfer nur eine Empfehlung bei ausländisch registrierten Luftfahrzeugen. Diese Empfehlung wird vom Halter an die ausländische registrierende Behörde zur Ausstellung des ARC weiter geleitet.

•Ist die Empfehlung zur Ausstellung eines Lufttüchtigkeits-Folgezeugnisses  gleichzusetzen?
Antwort:
Nein, wie der Name sagt ist dies nur eine Empfehlung.
Ist der alte Nachprüfzeitraum noch nicht abgelaufen, kann ich weiterfliegen, läuft er ab, muss man auf Post von der Behörde aus Braunschweig warten und darf nicht fliegen.

• Der bisherige Nachprüfschein war bis zum Ablauf des Monats gültig, was geschieht nach dem 1.4.09?
Antwort:
Das Lufttüchtigkeitsfolgezeugnis ist dann genau bis zu einem festgelegten Datum gültig. Es gibt keine Überziehfristen!
Aber 90 Tage vorher vor der notwendigen physikalischen Prüfung möglich.

• Ich habe mir ein Flugzeug mit einem Instandhaltungsprogramm einer anderen CAMO+ gekauft. Muss ich das IHP neu beantragen?
Antwort:
IHP sind an den Halter gebunden, d.h. bei Verkauf etc. muss der neue Halter ein neues beantragen. CAMO Dessau-Roßlau kann IHP genehmigen. Erstgenehmigung des IHP muss immer durch das LBA erfolgen

• Wie lange darf das LBA für IHP Genehmigung sich Zeit lassen?
Antwort:
2 Tage bis 7 Wochen in der Praxis.

• Wie weit kann eine Nachprüfung vor Terminablauf vorgezogen werden? 
Antwort:
90 Tage bei LTK-Prüfung mit physikalischer Prüfung, bei Verlängerung ohne phys. Prüfung 30 Tage.

• Wird im nächsten Jahr (nach einer Nachprüfung) die Frist vorverlegt- da Termin schon vorher?
Antwort:
Nein, alter Ablauftermin des ARC bleibt bestehen auch wenn Prüfung 90 Tage vorher erfolgt, bzw. 30 Tage.
Das ist ja Sinn und Zweck der Sache, dass es z.B. keine Fristüberschreitung gibt.

• Wo kann ich die Gebührenordnung einsehen?
Antwort:
Auf unserer Webseite, im internen Kundenbereich, finden sie die aktuelle Gebührenordnung.
Wenn noch nicht erfolgt, melden registrieren Sie sich bitte.


• welche Luftfahrzeuge müssen in die überwachte Umgebung?
Es müssen nur Luftfahrzeuge in die überwachte Umgebung, welche zu ihrer gewerbsmäßigen Beförderung eine Genehmigung haben/brauchen.
Also Segelflugzeuge, Motorsegler oder Flugzeuge wo beispielsweise der Halter ein Gewerbe angemeldet hat um seine Flugzeuge zu verchartern bzw. zu
vermieten oder die LFZ in Frankreich, Afrika oder sonstwo in der Welt gegen Geld einem anderen Piloten zu überlassen müssen nicht in die
überwachte Umgebung.
Er betreibt das LFZ zwar auch zu gewerblichen Zwecken, hat aber seitens der Behörde für diesen Zweck keine Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beförderung,
wie beispielsweise ein Luftfahrtunternehmen.
Demzufolge müssen solche LFZ nicht in die Überwachung.